Steuerbonus für energetische Sanierungen: So sparst du clever bei deiner Steuer

Wenn du dein Zuhause energetisch sanierst – etwa durch neue Fenster, eine moderne Heizung oder eine bessere Dämmung –, kannst du nicht nur langfristig Energie und Kosten sparen. Seit 2020 unterstützt dich der Staat zusätzlich mit einem attraktiven Steuerbonus. Was das bedeutet und wie du davon profitieren kannst, erfährst du in diesem Beitrag.


Was ist der Steuerbonus nach § 35c EStG?

Der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen ist eine direkte Steuerermäßigung, die du über drei Jahre hinweg in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst. Du bekommst also keinen Zuschuss aufs Konto, sondern zahlst weniger Steuern – ein klarer Vorteil, gerade wenn du keine Förderung über KfW oder BAFA beantragt hast oder zusätzlich sparen möchtest.

Insgesamt kannst du bis zu 20 % der Sanierungskosten absetzen – und das bei maximal 40.000 € pro Objekt.

So verteilt sich die Steuererstattung:

  • Jahr 1: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
  • Jahr 2: 7 % der Kosten (max. 14.000 €)
  • Jahr 3: 6 % der Kosten (max. 12.000 €)

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die steuerliche Förderung gilt für viele Maßnahmen, die dein Haus energieeffizienter machen. Dazu gehören:

  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Dämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung der Heizung, z. B. durch Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasseanlagen
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (mind. 2 Jahre alt)
  • Einbau von Smart-Home-Systemen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. smarte Thermostate)

Voraussetzungen für den Steuerbonus

Damit das Finanzamt den Steuerbonus anerkennt, musst du ein paar wichtige Dinge beachten:

  • Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein (maßgeblich ist die Baugenehmigung).
  • Du musst die Immobilie selbst nutzen – für vermietete Objekte gilt der Bonus nicht.
  • Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Du brauchst eine Fachunternehmerbescheinigung nach § 35c EStG (Anlage zur Steuererklärung).
  • Die Rechnung muss unbar bezahlt werden (z. B. Überweisung, keine Barzahlung).
  • Material- und Lohnkosten müssen klar getrennt ausgewiesen sein.

Kombination mit Förderprogrammen möglich?

Ja! Du darfst den Steuerbonus mit Zuschüssen oder Förderkrediten kombinieren – etwa von der KfW oder BAFA –, sofern keine doppelte Förderung für dieselbe Maßnahme entsteht. Nicht erlaubt ist die Kombination mit anderen steuerlichen Abschreibungen, etwa wenn du die Immobilie vermietest.


So gehst du vor:

  1. Maßnahme planen und von einem Fachbetrieb durchführen lassen.
  2. Rechnung korrekt ausstellen lassen – mit getrennten Kostenpositionen.
  3. Fachunternehmerbescheinigung einholen.
  4. Rechnung unbar bezahlen.
  5. In der Steuererklärung die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ausfüllen.

Dein Vorteil: Sanieren & sparen

Mit dem Steuerbonus bekommst du einen echten finanziellen Anreiz, dein Zuhause energieeffizient zu modernisieren. Gleichzeitig steigerst du den Wohnkomfort, den Wert deiner Immobilie – und leistest einen Beitrag zum Klimaschutz. Wenn du clever kombinierst und sorgfältig dokumentierst, kann sich die energetische Sanierung gleich mehrfach lohnen.


Wenn du Fragen zur Umsetzung oder zur Kombination von Fördermöglichkeiten hast, sprich am besten mit einem Steuerberater oder einem Energieberater in deiner Region.
Sie helfen dir, den besten Weg für deine Sanierungspläne zu finden – und das Maximum herauszuholen.

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